Faustschlag gegen Volker Beck ohne Folgen

September 4 2006 Geschrieben von gflash Keine Kommentare

Volker Beck hatte am 27.05.2006 an einer nicht genehmigten Demonstration in Moskau für die rechte Homosexueller in Russland teilgenommen, bei der eine Gruppe Schläger die Demonstranten verletzte. Die Polizei sah zu.

Ein Bluterguss und eine Platzwunde am Auge hatte der Bundestagsabgeordnete Beck in Moskau davongetragen. Der Angriff erfolgte, während Beck ein Interview gab. Verhaftet wurde danach – Volker Beck. Es dauerte eine Weile bis man der russischen Polizei klarmachen konnte, wen sie da verhaftet hatte. Klar war denen schon, dass es das Opfer war.
Ein Moskauer Stadtgericht begründete den Freispruch des 25jährigen rechtsradikalen Täters damit, dass der Schlag Volker Beck nicht in seiner Würde verletzt hätte.
Und überhaupt hätte Beck keine Strafanzeige gestellt.
Der schwulenfeindliche Täter hatte sich zwei Wochen nach seiner Tat in einem Interview mit seinen Schlägen gebrüstet und gemeint, dass Homosexuelle, die offen mit ihrer “Minderwertigkeit” umgingen, eine Lektion erteilt werden müsse.
Die Folgen eines solchen Urteils sind natürlich eine Bestätigung des Täters, kann er doch schlagend ohne Konsequenzen fürchten weiter tätig werden. Diese Haltung ist in Russland allerdings weitverbeitet. Im russischen Parlament trat kein Abgeordneter für die Demonstranten ein, von denen weitere verhaftet worden waren. Im Gegenteil: Russische Abgeordnete begrüßten sogar das Handeln der Schäger. Volker Beck kam wohl nur aufgrund seiner Position im deutschen Parlament schnell wieder frei. Abgeordnete zu inhaftieren ist seit dem Dritten Reich in Deutschland eher negativ besetzt.
Die Demonstration von 120 Teilnehmern verlief von seiten der Demonstranten aus friedlich.

http://www.wdr.de/themen/politik/international/russland/060529.jhtml?rubrikenstyle=politik

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